Prüfung von Schweißgeräten

Prüfung von Schweißgeräten nach DIN VDE 0544-4

Die Anforderungen an die Schweißgeräteprüfung sind in einer speziellen Norm vorgegeben. In der Praxis werden Schweißgeräte häufig bei einer Wiederholungsprüfung unzureichend bzw. falsch geprüft. Denn es ist weitgehend unbekannt, dass die elektrische Wiederholungsprüfung von Schweißstromquellen nicht nach der DIN VDE 0701-0702, sondern nach der DIN VDE 0544-4 zu erfolgen hat.

Das grundlegende Regelwerk für beide Prüfungen trägt die Bezeichnung DGUV Vorschrift 3. Darin werden jedoch unterschiedliche Regeln für Schweißanlagen und für gewöhnliche elektrische Betriebsmittel definiert. Aufgrund der besonderen Gefahren, die eine Lichtbogenschweißeinrichtung mit sich bringt, sieht die Norm VDE 0544-4 hierfür zusätzliche Maßnahmen vor. Hierbei ist beispielsweise die Messung der Leerlaufspannung zu nennen. Dabei handelt es sich um einen Aspekt, der bei gewöhnlichen Maschinen und Elektrogeräten keine Rolle spielt. Bei einer Lichtbogenschweißeinrichtung ist er jedoch von großer Bedeutung für die Sicherheit. Deshalb verweist die DGUV Vorschrift 3 bei der Prüfung von Schweißgeräten auf VDE 0544-4. Hier sind die genauen Regeln für den Ablauf der Prüfung festgelegt.