ILNAS Luxemburg
ILNAS EN 62353
Medizinische elektrische Geräte
Mehr Sicherheit für Patient und Personal
Für Sie als Praxisinhaber, Altersheimleiter oder Rettungsdienstleister steht die Gesundheit Ihrer Patienten im Fokus. Doch als Arbeitgeber müssen Sie sich auch den Themen Arbeits- und Betriebssicherheit stellen – bereits vom ersten Mitarbeiter an.
Nach Medizinprodukte-Betreiberverordnung (MPBetreibV) sind Sie dazu verpflichtet medizintechnische Geräte regelmäßig zu kontrollieren. Auch Ihre elektrischen Betriebsmittel und andere technische Arbeitsmittel müssen laut ITM Verordnung CL 17.1 nach der Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV) und den Unfallverhütungsvorschriften (bspw. DGUV Vorschrift 3) regelmäßig geprüft werden.
Die Sicherheitstechnische Kontrolle (STK) ist für besondere medizintechnische Geräte vorgeschrieben. Sie beinhaltet unter anderem die Prüfung der einwandfreien Funktionsweise des Gerätes, inklusive Messfunktion und gegebenenfalls die parametergetreue Energieabgabe an den Patienten.
STK sind je nach Gerät mit unterschiedlichem Aufwand verbunden. In jedem Fall gehen sie über die reine Prüfung der elektrischen Sicherheit hinaus.
Für die Kontrolle werden sowohl Herstellerangaben als auch die allgemein anerkannten Regeln der Technik herangezogen, die bspw. in aktuellen Normen wiedergegeben sind.